Besitznachweis im Verlustfall: Use-Case für den Minimaldatensatz
Objekte des kulturellen Erbes sind Diebstählen und anderen Formen von Verlusten ausgesetzt, selbst wenn sie in gesicherten Räumen aufbewahrt werden. Gefahren drohen von Außen (Einbruch, Raub) und Innen (Missbrauch von Vertrauensstellungen). Daher benötigt das Sammlungsmanagement aufbewahrender Einrichtungen ein umfassendes, holistisches Risikomanagement.
Die dazu gehörende digitale Minimalerschließung der verwahrten Objekte unter dem Aspekt der eindeutigen Identifizierung ist aus zwei Gründen erforderlich: Zum einen kann das Wissen um die Existenz einer solchen Dokumentation abschreckend wirken, zum anderen bietet sie die Voraussetzung für einen schnellen Besitznachweis im Falle von Verlusten. Die Minimalerschließung muss all jene Daten umfassen, die ein Objekt unmissverständlich identifizier- und rückverfolgbar machen. Sie ist durch digitale Methoden zu erstellen, um einen schnellen Zugriff auch auf größere und heterogene Materialbestände zu ermöglichen. Identifizierende Objektdaten sind immer gleichzeitig auch wichtige Forschungsdaten.
Ziel der TWG ist die Evaluierung bestehender Empfehlungen und Standards zur Objektdatenerfassung im Hinblick auf diese sicherheitsrelevanten Basisinformationen. Neben Richtlinien und Empfehlungen (wie der ICOM Object-ID, dem SicherheitsLeitfaden Kulturgut der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen, den Spectrum Procedures des Collection Trust) sollen dabei vor allem die Empfehlungen der AG Minimaldatensatz auf ihre Anwendbarkeit für den eindeutigen Besitznachweis überprüft werden. Der Use-Case soll in den Prozess der Entwicklung der N4O Minimal-Meta-Data-Standards und der N4O Object Ontology eingebunden werden. Die Einbeziehung verschiedener kulturwissenschaftlicher Sammlungsinstitutionen erlaubt, den Anwendungsbedarf fach- und gattungsübergreifend zu evaluieren.