Hier finden Sie Erklärungen zu den Governance-Prozessen von NFDI4Objects.

Governance und Regelwerke

Das Konsortium NFDI4Objects ist eine Arbeitsgruppe innerhalb des NFDI-Projekts, das auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) vom 26.11.2018 agiert. In dem Konsortium arbeiten Hauptantragsteller, mitantragstellende (Co-Applicants) und teilnehmende (Participants) Institutionen zusammen. NFDI4Objects ist gleichzeitig ein “Konsortium gemäß Satzung” des Vereins Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V.und damit eine rechtlich unselbständige Vereinsabteilungen . Auch als Konsortium gemäß BLV ist NFDI4Objects rechtlich nicht selbständig und tritt nicht im Rechtsverkehr nach außen auf.

Infografik zur Governance von NFDI4Objects
© Kai-Christian Bruhn, CC-BY-ND 4.0

Grundlage des Handelns von NFDI4Objects als Konsortium gemäß Satzung ist § 22 der Vereinssatzung:

  1. Damit „Konsortien gemäß BLV“ im Verein mitwirken können, werden rechtlich unselbstständige Abteilungen eingerichtet, die in ihrer Struktur und ihrer inhaltlichen Ausrichtung den „Konsortien gemäß BLV“ entsprechen sollen. Diese rechtlich unselbstständigen Abteilungen, im Folgenden bezeichnet als „Konsortien gemäß Satzung“, werden auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin und durch Beschluss des Wissenschaftlichen Senats eingerichtet, festgelegt, abgegrenzt und aufgehoben. Mitglieder eines „Konsortiums gemäß Satzung“ können nur Vereinsmitglieder nach § 3 Absatz 2 und 3 sein.
  2. „Konsortien gemäß Satzung“ wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher/eine Sprecherin, der/die die Belange des Konsortiums und der hierin zusammenwirkenden Mitglieder in dem Verein vertritt, sowie jeweils einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin.
  3. Auf Vorschlag des Sprechers/der Sprecherin eines „Konsortiums gemäß Satzung“ und durch Beschluss des Wissenschaftlichen Senats können Vereinsmitglieder dem „Konsortium gemäß Satzung“ zugeordnet und entfernt werden. Die Struktur der „Konsortien gemäß Satzung“ soll der Struktur der „Konsortien gemäß BLV“ weitgehend entsprechen in dem Sinne, dass die Zuordnung der „Konsortien gemäß Satzung“ sich an der Struktur der Mitglieder der „Konsortien gemäß BLV“ orientiert.
  4. „Konsortien gemäß Satzung“ sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzern und Anbietern von Forschungsdaten, die nach Maßgabe dieser Satzung den Satzungszweck fördern. Sie setzen die vom Wissenschaftlichen Senat festgelegten Standards entsprechend den von der Konsortialversammlung nach § 25 Absatz 2 definierten Rahmenbedingungen um.

Der “Leitfaden für Konsortien im NFDI-Verein” erklärt zudem, dass sich Konsortien gemäß Satzung, an der Struktur der Mitglieder der Konsortien gemäß BLV orientieren sollen. Mitglied im Verein können laut Satzung (§ 3) juristische Personen werden.

Es kann vorkommen, dass Mitgliedsorganisationen eines Konsortiums gemäß BLV nicht oder noch nicht Mitglied im NFDI-Verein sind und damit auch nicht einem Konsortium gemäß Satzung angehören können. Darüber hinaus können einem Konsortium gemäß BLV Participants angehören, die keine juristische Personen sind und somit nicht Vereinsmitglieder werden können.

Die Satzung bietet außerdem die Möglichkeit, auch Vereinsmitglieder, die nicht dem Konsortium gemäß BLV angehören, dem Konsortium gemäß Satzung zuzuordnen. So können Organisationen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht am Konsortium gemäß BLV beteiligen wollen oder können, sich dennoch im zugehörigen Konsortium gemäß Satzung im Rahmen der Vereinstätigkeiten einbringen. Konsortien gemäß Satzung können daher gegebenenfalls einen etwas anderen Umfang haben als Konsortien gemäß BLV.

Ziel ist es, dass sich Konsortien gemäß Satzung und Konsortien gemäß BLV in ihrer Mitgliedsstruktur möglichst decken und eng abstimmen. Wie dieser Leitfaden im Folgenden ausführen wird, gibt es aber z.B. Unterschiede bei den Stimmrechten der beteiligten Organisationen von Konsortien gemäß Satzung und von Konsortien gemäß BLV.

Grundlage des Handelns von NFDI4Objects als Konsortium gemäß BLV ist der zwischen den im Konsortium zusammenarbeitenden Partnern geschlossene “Weiterleitungs- und Kooperationsvertrag”. Dieser Vertrag regelt auf der Grundlage des Antrags die Mittelweiterleitung sowie die administrative und inhaltliche Zusammenarbeit der Partner im Konsortium gemäß BLV. Grundlage dieser vertraglich geregelten Zusammenarbeit sind wiederum die jährlichen Bewilligungsschreiben der DFG nebst den Verwendungsrichtlinien der DFG. § 9 des “Mittelweiterleitungs- und Kooperationsvertrags” regelt die Koordinierung der Projektarbeiten und Finanzbedarfe sowie die Qualitätssicherung der Arbeiten. In Absatz (2) finden sich die Regelungen zu den Gremien (Arbeitsgruppen) von NFDI4Objects, die unter Struktur des Konsortiums beschrieben sind.

Mitwirkende

NFDI4Objects ist nicht nur offen für die Mitwirkung aller Interessierten, wir sind darauf gemäß dem “bottom-up”-Prinzip der NFDI auch angewiesen. Daher gibt es zahlreiche Möglichkeiten, in NFDI4Objects mitzuwirken, auch wenn keine offizielle Zugehörigkeit der Heimatinstitution zum Antragskonsortium nach der Bund-Länder-Vereinbarung oder Mitgliedschaft der Institution im Verein NFDI und Zuordnung zur Vereinsabteilung NFDI4Objects erfolgt ist (siehe unten Mitgliedschaft in NFDI4Objects. Dadurch ist die Zahl der an NFDI4Objects Mitwirkenden deutlich größer und übersteigt die im Arbeitsprogramm des DFG-Antrags für die Bund-Länder-Förderung der NFDI gemachten Angaben. Mitwirkungsmöglichkeiten ergeben sich beispielsweise in Community Clustern und Temporary Working Groups, bei der Mitarbeit an Dokumenten oder ihrer Kommentierung oder der Mitwirkung an Veranstaltungen von NFDI4Objects wie etwa dem jährlichen Community Meeting. Möglichkeiten und Aufrufe zum Mitmachen werden regelmäßig über die unterschiedlichen Informationskanäle bekannt gegeben. Wir freuen uns aber auch über Kontaktaufnahme, bei der direkt erklärt werden kann, welche Möglichkeiten es gibt.

Symbolgrafik zur diversen Community von NFDI4Objects
© Kai-Christian Bruhn, CC-BY-ND 4.0

Mitgliedschaft in NFDI4Objects

Das Konsortium NFDI4Objects aus elf mit-antragstellenden und über 60 teilnehmenden Einrichtungen verbindet das gemeinsame Interesse am materiellen Erbe der Menschheit und den sich daraus ergebenden Herausforderungen im Forschungsdatenmanagement. Um beides zu verbinden, bildet NFDI4Objects dabei das gesamte inhaltliche, geographische und zeitliche Spektrum der objektbezogenen Forschungscommunity ab. Die beteiligten Institutionen haben sich zusammengetan, um NFDI4Objects inhaltlich und strukturell in einem Bottom-up-Prozess zu gestalten. Durch die enge Verbindung mit Citizen-Science-Projekten und archäologischen Fachfirmen werden auch zivilgesellschaftliche Akteur:innen mitberücksichtigt.

Unsere Mitglieder gliedern sich in Mitantragstellende Einrichtungen (Co-Applicants), Teilnehmende Einrichtungen (Participants) und Supporter auf. Institutionen, die bisher nicht offiziell an NFDI4Objects beteiligt sind, können bei Übernahme entsprechender Aufgaben neu als teilnehmende Einrichtung (”Participant”) aufgenommen werden. Niedrigschwelliger ist die Aufnahme als unterstützende Einrichtung (“Supporter”). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk. Interessierte Institutionen können auch Mitglied im NFDI-Verein werden und sich Fachkonsortien zuordnen lassen.

Teilnehmende Einrichtungen bei NFDI4Objects nach Art der Institutionen sortiert.
© Kai-Christian Bruhn, CC-BY-ND 4.0

Eine aktuelle Übersicht unserer Mitglieder finden Sie im Portal.