Call for Participation Aus der Erde ins Netz 2.0 Datenmanagement von der Ausgrabung bis zur E-Publikation: Rechtliche Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten
Call for Participation
Archäologische Fachfirmen, Landesdenkmalämter, Forschungseinrichtungen - sie alle generieren während ihrer Ausgrabungen Forschungsdaten, die an den unterschiedlichsten Stellen im Prozess und in den verschiedensten Formaten erstellt werden. Um diese Daten gemäß den FAIR-Prinzipien einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist eine digitale Publikation der richtige Weg - doch ist die Rechtsgrundlage diesbezüglich leider nicht immer eindeutig. So gelten für archäologische Fachfirmen und Landeslämter für Denkmalpflege in jedem Bundesland unterschiedliche Rechte. In der Charta von La Valletta, ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes, ist zwar festgehalten, dass sich jede Vertragspartei dazu verpflichtet, “die vollständige Veröffentlichung und Aufzeichnung der Funde” vorzusehen (Art. 6, ii b, vgl. auch Art. 7, ii). Doch in der Realität lässt sich dies leider oft nur schwer oder unzureichend umsetzen. Besonders im föderalen System der Bundesrepublik bestehen gravierende Unterschiede,
z. B.:
● In Baden-Württemberg liegen die ausschließlichen Rechte beim Land; Fachfirmen können Publikationen kaum in ihre Workflows als Standard vorsehen.
● In Nordrhein-Westfalen ist das Vorpublikationsrecht bei Fachfirmen verankert, zugleich obliegt den Landesdenkmalämtern die Veröffentlichungspflicht.
● In Bayern schweigt das Denkmalschutzgesetz zur Publikation vollständig.
● In Niedersachsen bestehen dagegen vergleichsweise wenige rechtliche Hürden, dafür jedoch andere strukturelle Probleme.
Der Workshop stellt eine Fortsetzung des Workshops “Aus der Erde ins Netz” im November 2024 dar, bei dem genau ebenjener Bedarf zur Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen deutlich wurde. Zentrale, offene Fragen, die wir gerne im Rahmen eines offenen Diskussionsformates diskutieren möchten, lauten daher:
● Wer darf publizieren? Grabungsleitung, Geschäftsführung, ehemalige Mitarbeitende?
● Was darf publiziert werden – und wann? Stichwort Sonderfunde, sensible Daten oder Schutzaspekte.
● Wo darf publiziert werden? Fachzeitschrift? Social Media? Open-Access-Repositorium? Verlag?
● Wie greifen Urheberrecht und Denkmalschutzrecht ineinander?
● Wie weit reicht das Veto- oder Kontrollrecht der Landesämter für Denkmalpflege?
Diese Uneinheitlichkeit führt nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern beeinflusst maßgeblich, wie viele und welche Grabungsergebnisse überhaupt veröffentlicht werden. Selbst dort, wo rechtliche Klarheit herrscht, verschärfen Zeit- und Ressourcenknappheit die Problematik. Darüber hinaus versuchen wir Antworten zu folgenden Aspekten auszuloten:
● Rechtliche Grundlagen in den Bundesländern und deren praktische Folgen für Publikationsstrategien
● Urheber*innen- und Nutzungsrechte in der archäologischen Forschung
● Fallbeispiele aus Fachfirmen und Landesämtern
● Schnittstellen von Recht, Wissenschaft und Praxis
● Vorschläge für Harmonisierung oder Reformen
Ziel ist es, ein möglichst klares Bild der derzeitigen Rechtslage und ihrer Folgen für die archäologische Forschung und Publikation zu zeichnen – und Perspektiven für mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu entwickeln. Dafür konnten wir den Juristen und Kunsthistoriker Grischka Petri gewinnen (FIZ Karlsruhe / NFDI4Culture), der nach einem kurzen Impuls im Gespräch rechtliche Hindernisse, Perspektiven und Wege beleuchten wird.
Der Workshop richtet sich an interessierte Forscher*innen und Praktiker*innen aller Archäologien in allen Karrierestufen und Institutionen (Landesdenkmalämter, archäologische Fachfirmen, universitäre Forschungsprojekte etc.). Die Teilnahme am vorangegangenen Workshop ist keine Voraussetzung.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 11. November bei Stephanie Renger, stephanie.renger@ub.uni-heidelberg.de und erläutern in 4-5 Sätzen Ihre Motivation zur Teilnahme.
Es entstehen keine Teilnahmegebühren.
Wir freuen uns auf viele Anmeldungen und einen anregenden, fruchtbaren und diskussionsreichen Workshop.
Die Veranstaltung wird durchgeführt von Propylaeum (Universitätsbibliothek Heidelberg), der TA5 von NFDI4Objects (DAI & VZG), PD Dr. Dr. Grischka Petri (FIZ Karlsruhe /NFDI4Culture), die Moderation übernimmt Stephanie Renger (Universitätsbibliothek Heidelberg / Propylaeum / NFDI4Objects).